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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
a) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen ausschließlich. Entgegenstehende Bedingungen bedürfen unserer schriftlichen Anerkennung.
b) Als Lieferungen im Sinne dieser Bedingungen gelten auch Montage und ähnliche Dienstleistungen.
2. Angebot / Vertragsabschluss

a) Unsere Angebote sind freibleibend.

b) Der Vertrag kommt erst durch Unterzeichnung der Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber zustande.

3. Preise / Zahlung

a) Für die Leistungen der Firma Ferdinand Freitag gilt die jeweils gültige Preisliste. Die Preise sind jeweils netto ausgewiesen. Hinzu kommt die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer.

b) Die Ware ist bei Abholung bzw. Lieferung zu bezahlen. Bei Lieferung auf Rechnung - diese bedarf der schriftlichen Zustimmung der Geschäftsleitung - hat die Zahlung ohne Abzug eines Skontos innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns die Möglichkeit der Mahnung inklusive der Erhebung einer Mahngebühr in Höhe von € 5,00 und die Berechnung der jeweils üblichen Bankzinsen vor.

c) Eine Aufrechnung mit etwaigen Ersatzansprüchen jeglicher Art ist ausgeschlossen.

4. Lieferung / Transport

a) Bei Anlieferung und Aufbau berechnet die Fa. Ferdinand Freitag eine Kostenpauschale nach Preisliste. Der Kunde ist gehalten, bei Auftragserteilung über die örtlichen Gegebenheiten des Empfangsortes Auskunft zu erteilen. Die Fa. Ferdinand Freitag übernimmt keine Haftung für verspätete Lieferung auf Grund fehlender oder falscher Ortsbeschreibungen.

b) Selbstabholer haben sich, bei Bedarf, eigene Hilfskräfte zum Verladen und Transport mitzubringen. Arbeitsleistungen durch die Firma Ferdinand Freitag können nach Aufwand in Rechnung gestellt werden.

5. Schäden / Sorgfaltspflicht

a) Die Firma Ferdinand Freitag ist bemüht, einwandfreie Ware zu liefern. Der Besteller erkennt diese durch seine Unterschrift an. Verdeckte Mängel oder Schäden sind nach Bekanntwerden unverzüglich anzuzeigen. Ansonsten gilt die Lieferung als genehmigt. Bei berechtigter Beanstandung werden die entsprechenden Teile nachgebessert oder ersetzt.

b) Für sämtliche Schäden ab Zeitpunkt der Übergabe bis zur Abholung/Abgabe haftet der Kunde, und zwar unabhängig vom Verschulden. Das Bekleben und Beschriften des Mietmaterials ist untersagt. Kosten für notwendige Reparaturen oder Neuanschaffungen trägt der Mieter.

6. Eigentumsvorbehalt / Weitervermietung

a) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Fa. Ferdinand Freitag.

b) Die Weitervermietung von Mietgegenständen bzw. Weitergabe von gemieteten Gegenständen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Geschäftsleitung. Für dabei abhanden gekommene oder beschädigte Sachen haftet der Besteller auf den Neupreis.

7. Rücktritt

a) Storniert oder kündigt der Besteller den Vertrag, hat die Fa. Ferdinand Freitag einen Anspruch auf angemessene Vergütung für bereits erbrachte Leistungen sowie einen angemessenen Aufwendungserstattungsersatz für bereits entstandene Kosten.

b) Bei der Anmietung von Zelten ist folgendes vereinbart: Vor Abholung bzw. Lieferung des/der Zelte hat der Kunde/Auftraggeber eine Anzahlung zu leisten in Höhe von 50% der Bruttosumme des Vertrages. Diese Anzahlung verfällt im Falle des Rücktritts des Kunden/Auftraggebers vom Vertrag und geht in das Eigentum der Firma Ferdinand Freitag über.

c) Die Fa. Ferdinand Freitag kann vom Vertrag zurücktreten, sofern der Besteller zahlungsunfähig wird oder seine Zahlungsunfähigkeit zu befürchten ist.

8. Sonstiges

a) Erfüllungsort für alle gegenseitigen Verpflichtungen ist ungeachtet sonstiger Vereinbarungen über Liefer- und Zahlungsbedingungen die Hansestadt Lübeck.

b) Gerichtsstand ist die Hansestadt Lübeck.